Zum Jahreswechsel in Glücksburg: Wichtige Informationen zum Silvesterfeuerwerk

Liebe Glücksburgerinnen und Glücksburger, liebe Gäste unserer Stadt,

das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir freuen uns darauf, das neue Jahr gemeinsam mit Ihnen an der wunderschönen Flensburger Förde zu begrüßen. Damit der Jahreswechsel für alle Menschen, Tiere und die Natur sicher und erholsam verläuft, möchten wir Sie über die aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen informieren und Ihnen ein wichtiges Anliegen unserer Gemeinschaft ans Herz legen.

Die rechtlichen Regelungen zum Jahreswechsel (gemäß Sprengstoffgesetz)

Das Abbrennen von Pyrotechnik wird in Deutschland durch das Bundes-Sprengstoffgesetz (1. SprengV § 23) bundesweit einheitlich geregelt.

  • Was ist erlaubt?
    • Zeitfenster: Das Abbrennen von handelsüblichem Kleinfeuerwerk (Kategorie 2, wie Raketen und Böller) ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar für Personen ab 18 Jahren ohne Sondergenehmigung gestattet.
    • Kleinstfeuerwerk: Jugendfeuerwerk der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen) darf ganzjährig auch von Jugendlichen (ab 12 Jahren) genutzt werden.
  • Was ist streng verboten?
    • Schutzzonen: Das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen ist in einem Umkreis von 200m von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (dazu zählen auch reetgedeckte Häuser) gesetzlich generell verboten.
    • Illegale Pyrotechnik: Die Verwendung von nicht zertifizierten oder selbstgebauten Böllern ist zu jedem Zeitpunkt strikt untersagt und strafbar.
    • Restliche Jahrestage: Vom 2. Januar bis zum 30. Dezember ist das Abbrennen von Kategorie 2-Feuerwerk für Privatpersonen ohne behördliche Ausnahmegenehmigung verboten.

Ein Wunsch aus der Gemeinschaft: Gemeinsam für Mensch, Tier und Natur

Neben den rein gesetzlichen Vorgaben gibt es in unserer Stadt eine breite gesellschaftliche Bewegung für einen bewussten Verzicht. Eine engagierte Glücksburger Bürgerinitiative sowie breite Kreise der lokalen Politik richten in diesem Jahr den dringenden Wunsch an alle Einheimischen und Gäste:

Bitte verzichten Sie freiwillig auf das Böllern und das Zünden von Feuerwerk zum Jahreswechsel.

Warum ist uns das wichtig?

  1. Tierschutz & Wildtiere: Unsere einzigartige Natur, insbesondere die angrenzenden Naturschutzgebiete und Rastplätze für Vögel auf der Halbinsel Holnis, reagieren empfindlich auf den plötzlichen Lärm und Lichtblitze. Auch für Haustiere bedeutet die Knallerei enormen Stress.
  2. Umwelt & Sauberkeit: Der Verzicht leistet einen direkten Beitrag zur Vermeidung von Feinstaub und verhindert, dass Plastik- und Pappreste der Feuerwerkskörper unsere Strände und Meere verunreinigen.
  3. Sicherheit: Ohne Pyrotechnik senken wir das Risiko von schweren Verletzungen und Bränden in unserer Stadt erheblich.

Vorbild im lokalen Handel: EDEKA Glücksburg geht voran

Als starkes Zeichen für diese Initiative unterstützt auch der örtliche Handel diesen Weg aktiv: EDEKA Glücksburg hat sich dazu entschlossen, in diesem Jahr auf den Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu verzichten.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis. Lassen Sie uns das neue Jahr respektvoll, friedlich und im Einklang mit unserer wunderschönen Natur willkommen heißen!